Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB)

FRI Travel
Hauptstrasse 23
3186 Düdingen

Mitglied der Swiss Travel Association (STAR)

1 Gegenstand der AVRB

1.1  Die vorliegenden AVRB regeln die Rechtsbeziehungen
zwischen dem Kunden und FRI Travel AG , nachfolgend
Reisebüro genannt.

1.2  Die vorliegenden AVRB sind massgebend, wenn das
Reisebüro Veranstalter der gebuchten Reise ist oder sonstige
Leistungen in eigenem Namen anbietet. Dies gilt auch, wenn
das Reisebüro eine Reise im Sinne von Ziffer 1.3 vermittelt,
aber zusätzliche Leistungen in eigenem Namen anbietet.

1.3  Vermittelt das Reisebüro nur Leistungen anderer
Anbieter (z.B. Reisearrangements) oder Einzelleistungen (z.B.
Flugscheine), gelten die AVRB dieser Anbieter. Das Reisebüro
ist in diesem Fall nicht Vertragspartei, kann aber Kosten für die
Beratung und Reservation sowie gegebenenfalls für die
Änderung und Annullation gemäss den nachfolgenden
Bestimmungen erheben.

2 Abschluss des Vertrages

2.1  Der Vertrag mit dem Reisebüro kommt zustande,
sobald die Buchung des Kunden vom Reisebüro
entgegengenommen worden ist. Von diesem Zeitpunkt an
gelten die vorliegenden AVRB.

2.2  Sonderwünsche werden nur dann Vertragsgegenstand,
wenn sie vom Reisebüro ausdrücklich akzeptiert und
bestätigt worden sind.

3 Preise, Zahlungsbedingungen und Gebühren

3.1  Die Preise sind aus den Prospekten bzw. Preislisten
ersichtlich. Sie verstehen sich, sofern nicht etwas anderes
erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken und bei
Übernachtungen pro Person im Doppelzimmer.

3.2  Für Preisänderungen ist Ziffer 6 massgebend.

3.3  Bei Abschluss des Vertrages bestimmt das Reisebüro
die Höhe und die Fälligkeit der Anzahlung sowie der
Restzahlung. Ist dies nicht der Fall, wird der gesamte Preis
sofort zur Zahlung fällig.

3.4  Erfolgen die Anzahlung oder die Restzahlung nicht
fristgerecht, kann das Reisebüro vom Vertrag zurücktreten und
die Kosten gemäss Ziffern 3.5 und 3.6 sowie
Annullationskosten gemäss Ziffer 4 geltend machen.

3.5  Das Reisebüro kann Kosten für die Beratung und
Reservation erheben, auch dann, wenn das Reisebüro nur als
Vermittler auftritt. Diese werden spätestens bei der Buchung

3.6  Das Reisebüro kann bei einer kurzfristigen Buchung
zusätzlich einen Expresszuschlag erheben.

4 Änderungen, Annullation und Nichtantritt der Reise durch den Kunden

4.1  Änderungen oder Annullation der gebuchten Leistungen
durch den Kunden sind dem Reisebüro per eingeschriebenem Brief
mitzuteilen. Die bereits erhaltenen Unterlagen sind unverzüglich
zurückzugeben.

4.2  Bei Änderungen der gebuchten Leistungen erhebt das
Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr, auch dann, wenn es nur als
Vermittler auftritt. Diese wird durch eine allfällige
Annullationskostenversicherung in der Regel nicht gedeckt.

4.3  Bei Annullation der ganzen Reise oder von Teilen davon
werden zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr die
Annullationskosten in Rechnung gestellt, auch dann wenn das
Reisebüro nur als Vermittler auftritt.

4.4  Bei Nur-Flug-Arrangements werden zusätzlich die allfälligen
Annullierungskosten der Fluggesellschaft in Rechnung
gestellt. Sie betragen in der Regel 100% des Preises.

4.5  Andere Bedingungen sind möglich. Das Reisebüro teilt
diese bei der Buchung mit.

4.6  FRI Travel AG empfiehlt, stets eine Annullationskostenversicherung
unter Einschluss von Assistance und Heilungskosten
abzuschliessen, sofern diese nicht bereits in den gebuchten
Leistungen inbegriffen ist.

5 Ersatzreisender

5.1  Annulliert der Kunde die Reise, ist er berechtigt, einen
Ersatzreisenden zu stellen, sofern dies von allen Leistungsträgern
akzeptiert wird. Der Ersatzreisende muss bereit und in der Lage
sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag
einzutreten. Insbesondere hat er allfällige Bedingungen bezüglich
Gesundheit, Impfungen, behördliche Anordnungen etc. zu erfüllen.

5.2  Für den gesamten Preis zuzüglich die entstehenden
Mehrkosten und Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 3 haften der
Kunde und der Ersatzreisende solidarisch.

6 Änderung der Vertragsleistung durch das Reisebüro

6.1  Das Reisebüro behält sich das Recht vor, ausgeschriebene
Leistungen vor der Buchung zu ändern. Es orientiert den Kunden
darüber vor der Buchung.

6.2  Preiserhöhungen nach der Buchung sind bei Erhöhung der
Beförderungskosten, Neueinführung oder Erhöhung von Gebühren
oder staatlichen Abgaben, oder bei Wechselkursschwankungen
ausnahmsweise möglich.

6.3  Das Reisebüro behält sich auch im Interesse des Kunden
das Recht vor, vor Reisebeginn aus wichtigen Gründen vertraglich
vereinbarte Leistungen zu ändern. Das Reisebüro bemüht sich, dem
Kunden gleichwertig Ersatzleistungen anzubieten und ihn über die
Auswirkungen auf den Preis zu informieren. Weitergehende
Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

6.4  Die Rechte des Kunden nach Art. 8 ff. des
Pauschalreisegesetzes bleiben vorbehalten.

7 Annullation der Reise durch das Reisebüro

7.1  Gibt der Kunde dazu berechtigten Anlass, kann das
Reisebüro vom Vertrag zurückzutreten und die Kosten gemäss
Ziffern 3.5 und 3.6 sowie die Annullationskosten gemäss Ziffer 4
und Ersatz für allfälligen Schaden geltend machen.

7.2  Wird die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht,
kann das Reisebüro die Reise bis 30 Tage vor der Abreise
absagen, sofern nichts anderes bei der Ausschreibung vermerkt
ist. Die Reise kann auch infolge höherer Gewalt, Streiks oder
behördlicher Massnahmen oder anderen Gründen abgesagt
werden, die die Reise verunmöglichen, gefährden oder erheblich
erschweren. In all diesen Fällen bietet das Reisebüro dem
Kunden nach Möglichkeit eine Ersatzreise an. Ist diese billiger,
wird dem Kunden die Preisdifferenz zurückerstattet. Verzichtet der
Kunde auf das Ersatzangebot, so erhält er den bereits bezahlten
Preis vollumfänglich zurück. Weitergehende Ansprüche des
Kunden sind ausgeschlossen.

8 Abbruch der Reise durch den Kunden

8.1  Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab, kann ihm der
Preis nicht zurückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene
Leistungen werden zurückerstattet, sofern sie dem Reisebüro
nicht belastet werden. Kosten der Rückreise gehen zu lasten des
Kunden.

8.2  Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden den Abschluss
einer entsprechenden Versicherung.

9 Beanstandungen während der Reise

9.1  Beanstandungen sind der örtlichen Vertretung oder dem
Leistungsträger unverzüglich zu melden und unentgeltliche Abhilfe
zu verlangen. Erfolgt innert nützlicher Frist keine genügende
Abhilfe, muss der Kunde den Mangel schriftlich bestätigen lassen.
Die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger sind dazu
verpflichtet. Ist der Mangel nicht geringfügig, darf der Kunde
selber für Abhilfe sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten
werden vom Reisebüro gegen Beleg ersetzt, sofern sie sich im
Rahmen der vereinbarten Vertragsleistungen bewegen und der
Kunde den Mangel beanstandet hat und schriftlich bestätigen
liess.

9.2  Will der Kunde Forderungen gegen das Reisebüro
geltend machen, hat er dies innert 30 Tagen nach vertraglichem
Reiseende schriftlich zu tun, sonst verliert er seine Rechte.

10 Haftung

10.1  Das Reisebüro haftet im Rahmen der Art. 14 ff. des
Pauschalreisegesetzes für sorgfältige Auswahl, Organisation und
Beschaffung der vereinbarten Reiseleistungen.

10.2  Das Reisebüro haftet nicht für Verspätungen oder Fahrund
Flugplanänderungen und für Spesen, die dadurch entstehen.

10.3  Das Reisebüro haftet nicht für Diebstahl und Verlust von
Telekommunikationsmitteln, Wertgegenständen, Bargeld, Checks
und Kreditkarten oder deren Missbrauch.

10.4  Der Kunde ist selber verantwortlich für den Transport von
Tieren. Das Reisebüro haftet nicht dafür.

10.5  Für andere als Personenschäden ist die Haftung des
Reisebüros auf maximal den zweifachen Preis der
Vertragsleistungen beschränkt, sofern das Reisebüro den
Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die
Haftung erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten
bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen oder
nationalen Gesetzen.

10.6  FRI Travel AG empfiehlt dem Kunden den Abschluss
einer entsprechenden Versicherung.

10.7  In keinem Fall haftet das Reisebüro für höhere Gewalt,
Streiks, Unruhen, kriegerische oder terroristische Ereignisse oder
behördliche Massnahmen aller Art. Der Kunde ist verpflichtet, sich
selber über allfällige Gefahren zu informieren, die mit dem
Aufenthalt im Gastland verbunden sein können. Die Haftung für
entgangenen Feriengenuss und ähnliche Ansprüche ist
ausgeschlossen.

11 Einreisebestimmungen, Reisedokumente und Visa

Angaben in den Reiseunterlagen über Pass- und
Einreisevorschriften gelten, soweit nicht etwas anderes vermerkt ist,
nur für Bürger der EU und der EFTA. Der Kunde ist selber für die
Reisedokumente und die Visa verantwortlich. Bei einer allfälligen
Einreiseverweigerung muss der Kunde die Rückreisekosten selber
übernehmen.

12 Ombudsman

Vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem
Reisebüro sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsman der
Reisebranche gelangen. Dieser ist bestrebt, eine faire und
ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche, 8038 Zürich.

13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist
ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
13.2 Der Gerichtsstand ist Düdingen.

Änderungen

13.1  Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist
ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

13.2  Der Gerichtsstand ist Düdingen.